Wie werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie abgerechnet?
Gesetzlich Versicherte
Als reine Privatpraxis verfüge ich über keinen Kassensitz. Dennoch gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V Therapie in Anspruch zu nehmen.
Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Diese ist in vollem Umfang bei der Bundes Psychotherapeuten Kammer BPtK einsehbar.
Private Krankenversicherung PKV
Die Behandlungskosten für eine ambulante Psychotherapie werden in aller Regel von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie direkt abrechnen. Hierzu ist es notwendig, die erforderlichen Unterlagen für eine ambulante Psychotherapie bei der entsprechenden Beihilfestelle abzufordern und vor Therapiebeginn ausgefüllt einzureichen.
Selbstzahler
Sie können sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die ambulante Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall ist es nicht notwendig, Antragsformulare auszufüllen. Grundlage für die Abrechnung stellt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) dar, in diesem Fall wird der 3,5fache Satz berechnet.
Die Kosten für eine Therapiesitzung (50 Minuten) liegen bei 153,00€. Flankierende Maßnahmen wie die Anamneseerhebung, Fragebögen oder Konsiliarberichte können als Kosten hinzukommen und werden ebenfalls nach der Gebührenordnung (GOP) abgerechnet.
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Quelle: https://praxis-pulst.de/Kosten





